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beten Waffen, webten Leinwanb, brauten Met und Bier und suchten Hanbelsverbinbungen anzuknüpfen. An körperlicher Bilbung und geistiger Begabung waren sie den benachbarten Kulturvölkern ebenbürtig. Ihre hohe, kräftige Gestalt, ihr langes, rötlich blonbes Haar und ihre blauen Augen imponierten selbst den Römern. Daß sie eine ausgebilbete Götterlehre besaßen, ist schon erwähnt worben, boch sie bichetetn auch Gesänge zu Ehren ihrer Götter und gruben Schriftzeichen (Runen) in buchene Stäbe, welche sie hinstreuten, um den Willen der Götter zu erforschen. Aber ihr Leben war einfach, und rauh ihr Land. Walb und Sumpf nahm bamals den größten Teil Deutschlanbs ein, ba-zwischen lagen in den Thälern langgestreckte Dörfer, von Acferlanb und Viehtriften umgeben. Die roh hergerichteten Hütten, die aber boch bereits in einem weißen ober rötlichen Abputze prangten, stauben vereinzelt inmitten der Felber. Vor dem Hause biente eine verbeckte Grube als Vorratsraum und bei einem plötzlichen feinblichen Überfalle als Versteck. Ebenso einfach war die Kleibung, und zwar unterschieb sich die der Frauen wenig von der Tracht der Männer, nur daß jene mehr aus Leinwanb, diese mehr aus Pelzwerk bestanb. Stabte gab es im alten Germanien noch gar nicht. Mehrere Dörfer zusammen bil-beten einen Gau, bessen Grenzen gewöhnlich durch einen Flußlaus, den Abhang eines Gebirges ober eine anbere natürliche Beschränkung bestimmt würden. Die Gaubewohner waren nach Stäuben georbnet. Durch Grunbbesitz und Ansehen im Volke ausgezeichnet waren die Abalinge (Eblen). Einzelne von ihnen wohnten wohl schon in festen Burgen, und aus ihren Reihen wählte das Volk die Anführer im Kriege, die Herzöge. Auch das Stammesoberhaupt, der König, gehörte dem Abel an, und schon der Titel (Kuning = einem Geschlechte angehörig) beutet baraus hin, daß die Würbe in einer bestimmten Familie in der Regel erblich war, wenn auch immer eine Wahl durch die Volks-gemeinbe der Thronbesteigung voranging. Der König war der oberste Gerichtsherr, der Vorsitzenbe der Volksversammlung, und wenn er wollte, gewiß auch der oberste Kriegsherr, aber seine Gewalt erlitt eine Beschränkung durch das Ansehen der Priester und den Willen der Volksgemeinbe; im Kriege teilte er die Führung mit den vom Heere erwählten Herzögen ober überließ sie biesen ganz, wie es die Stammessitte mit sich brachte. Den Kern des Volkes machten die Freien aus, die grunbbesitzenben Gemeinbemitglieber, welche niemanbem zins- und bienstpflichtig waren. Daneben gab es wohl schon sehr früh zinspflichtige Grunbeigene (Hörige), kleine Bauern, welche einem Freien, einem Eblen ober dem Könige Abgaben entrichten mußten. Dieses Abhängigkeitsverhältnis bilbete sich von selbst, sobalb größere Laub strecken durch
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T54: [Haus Feld Bauer Dorf Pferd Stadt Vieh Land Wald Mensch], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter], T77: [Baum Nacht Himmel Wald Tag Gott Kind Vogel Sonne Blume]]
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diejenigen Rechte anmaßen, welche der Bundesregierung durch die Verfassung
übertragen sind, und darf nichts unternehmen, was die Einheit der Union
aufheben und letztere schädigen kann.
Die Verfassungen der verschiedenen Staaten sind daher keineswegs gleich,
ebensowenig wie ihre ganze Organisation, Verwaltung und Gesetzgebung,
und vieles, was in dem einen erlaubt, ist in dem nächsten oder in andern
Staaten verboten und umgekehrt. Auf diesen gänzlichen Mangel an Ein-
heitlichkeit in der Gesetzgebung namentlich sind viele Konflikte der Staaten
unter einander oder mit der Bundesregierung und zahlreiche Übelstände
zurückzuführen, die das öffentliche und das soziale Leben der Vereinigten
Staaten aufzuweisen haben.
Die Bürger des Staats wählen auf Grund des allgemeinen Wahl-
rechts die Mitglieder der General Assembly, der gesetzgebenden Versamm-
lung, welche sich aus Senat und Abgeordnetenhaus zusammensetzt, und
ferner den Gouverneur, den Präsidenten. Letzterer hat seine Sekretäre, die
sein Ministerium bilden und die verschiedenen Ressorts verwalten. Er selbst
stattet dem Unionspräsidenten jährlich seinen amtlichen Bericht ab.
Als Regierungssitz wird meist nicht die eigentliche Hauptstadt des
betreffenden Staates erwählt, sondern ein kleinerer, möglichst zentral ge-
legener oder von allen Teilen des Staats leicht zugänglicher Ort; so ist
der Regierungssitz von New Jork zum Beispiel nicht etwa diese Stadt,
sondern das kleine Albany, der Regierungssitz von Kalifornien nicht etwa
San Francisco, sondern Sacramento. Manche Staaten haben sogar zwei
politische Hauptstädte, zwischen denen sie wechseln, wie Connecticut, dessen
Regierungssitze Hartford und Newhaven sind.
Der Zweck dieser eigenartigen Institution ist, die Ansammlung der
politisch einflußreichen oder maßgebenden Elemente am Regierungssitze zu
verhüten, der Zentralisation der Macht und der Möglichkeit eines seitens
der herrschenden Partei oder anderer Faktoren etwa beabsichtigten Staats-
streiches vorzubeugen.
Vii. Der Südosten der Union und der Mississippi.
(„Die Vereinigten Staaten von Nordamerika." Von Dr. Friedrich Ratzel,
Professor der Erdkunde an der technischen Hochschule zu München. Erster Band. Physi-
kalische Geographie und Naturcharakler. Mit 12 Holzschnitten und 5 Karten in Farben-
druck, München, Druck und Verlag von R. Oldenburg, 1878. 667 Seiten, 2 Bände
14 Mark. S. 488, 490-493, 517—519, 521—524.)
(1. Der Charakter des Südostens.) Wer jemals im Winter durch
den Süden, etwa durch die östlichen Teile der beiden Carolinas reiste, wo
Niederungen und dürre Sandrücken häufig miteinander abwechseln, hat den
südlichen Charakter jener und den nordischen dieser gewiß bald herausgefühlt.
Wiewohl die Zypressen des Südens (Taxodien) im Winter ihre Blätter ab-
werfen, während die Föhren der Sandrücken grün bleiben, sieht es doch im
Zypressensumpf immer halb tropisch, im Pine Barren hingegen winterlich
dürr, nordisch aus; das Unterholz und einzelne eingesprengte Bäume bedingen
den Unterschied. Im Zypressensumpf sehen wir das dichte Palmengestrüpp,
die immergrünen Aruudinarien, Lorbeer- und Heidekrautartige, und stellen-
weise Magnolien, ferner lebhaft grüne Schlingsträucher, wie Smilax und
Marquardt, Quellenlesebuch. 5
TM Hauptwörter (50): [T41: [Insel Staat England Amerika Kolonie Mill Küste Nordamerika Land Stadt], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: New_Jork San_Francisco Friedrich_Ratzel Friedrich Carolinas
Dritte Reise:
Von der Wasserscheide zwischen Weser und Elbe bis
an die Mündung der Ilmenau in die Elbe.
Erster Tag:
Vom Lühwalde bis Uelzen.
In dreifacher Weise preisen wir den Reichtum des Lüßwaldes:
Reich ist er an schlanken Tannen und Fuhren nebst Eichen, Buchen
und Birken, reich an wohlschmeckenden Heidel- und Kronsbeeren, welche
in großen Mengen nach Hamburg verschickt werden, und reich an
Hirschen, Rehen und wilden Schweinen.
Die nördlichste Ecke des Lüßwaldes heißt bei dem Dorfe Hösse-
ringen Schoten oder Schott. Hier wurden vom Jahre 1550 bis
1630 die Lüneburger Landtage abgehalten, wie die kalenbergschen
im Kreyenholze bei Elze, oder auf dem „Kleinen Hörne" bei Pattensen,
die des Landes Göttingen unter der Kirchhofslinde des Klosters
Marienstein, die osnabrückfchen bei dem Kloster Oesede, und die von
Ostfriesland unter dem „Upstalsboom" in der Nähe von Anrich.
Nicht von Menschenhänden waren also die damaligen Stände-
Häuser erbaut, sondern die uralten Bäume selber wölbten hoch empor-
strebende Hallen über den Häuptern der versammelten Männer. Hoch
zu Roß, in vollem Waffenschmucke erschienen die Abgeordneten, und
noch heute ist der Versammlungsort hier im Schoten durch einen
kleinen Kreis von Birken bezeichnet.
Auf deu Lüneburger Landtagen war die Ritterschaft durch sieben,
die Städte durch fünf und die Geistlichkeit durch drei Abgeordnete
vertreten. Vor diesen Männern wurde z. B. im Jahre 1555 von
den Vormündern der Kinder des 9 Jahre vorher verstorbenen Lüne-
burger Herzogs Ernst des Bekenners Rechenschaft über die Vormund-
schaftsführung abgelegt, und im Jahre 1581 wurde im Schoten von
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— 23 —
überall Ordnung und Reinlichkeit herrscht u. s. w. Für dies alles können
der Bürgermeister und sein Stellvertreter nicht allein sorgen. Ihnen
Helsen die Stadträte. Bürgermeister und Stadträte bilden zusammen den
M a g i st r a t. Die Stadträte teilen sich in die vielen Arbeiten. Der
eine sorgt für Gas- und Wasserleitung, ein zweiter für die städtischen
Armen. Was leiten der Stadtbau- und Stadtschulrat? Ruhe und
Ordnung schafft die Polizei. Das Bauen von Straßen und Kanälen,
die Beleuchtung, die Pflege der Plätze, die Versorgung der Armen und
Krauken, alle diese Einrichtungen kosten Geld; darum müssen die Bürger
Steuern zahlen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem jährlichen
Verdienst und Einkommen des einzelnen. Alle städtischen Gelder ver-
waltet der Kämmerer. Auch die Bürger sollen bei der Verwaltung der
Stadt mitreden. Dazu werden die 72 Stadtverordneten gewählt.
Sie beraten mit dem Magistrat zusammen im Rathause. Magistrat
und Stadtverordnete sind die städtischen Behörden.
•7
Die nächste Umgebung.
Die Westendhöhe ist ein Berg, denn dies Stück Erde erhebt sich
über seiue Umgebung Die Spitze dieses Berges oder sein Gipfel ist die
„Alp". Von hier kann man einen weiten Rundblick tun. Alles Land,
das wir hier links der Oder sehen, liegt höher als der Dammsche See
und die Oder, darum nennt man es H o ch l a n d. Hinter dem Dammschen
See ist Flachland. Aus dem Hochlande ragen einige Berge hervor,
wie Kosakenberg, Torneyer Höhe, Deutscher Berg (Denkmal sür Krieger
von 1813, 14 und 15), Rollberge, Jnlo. Die Seiten eines Berges sind
seine Abhänge. Die Abhänge der Westendhöhe im S. u. W. sind
schräge, im N. aber steil. Hier ist zwischen Westendhöhe und Rollbergen
das Land tief eingesenkt. Solche Bodensenkung ist ein Tal. Dies Tal
führt den Namen Nemitzer Tal. In ihm liegt der Westendsee (Wasser-
spiegel, Insel). Das Nemitzer Tal teilt das ganze Hochland in eiue
nördliche und südliche Hälfte. Die nördliche Hälfte hat viel Nadel-
wald. Unsere wichtigsten Nadelbäume sind Kiefer und Fichte. Diese
gedeihen aus leichtem oder Sandboden. Wo viel Nadelwald steht,
ist immer leichter Boden. Der Jnlo trägt Laubwald.
Unsere Laubwälder bestehen zumeist aus Buchen, Eichen und Birken.
Buchen und Eiche verlangen guten Boden, namentlich Ton und Lehm.
Solchen Boden nennt man schweren Boden. Aus ihm gedeiht
Weizen vorzüglich. Der Wald liefert Brenn-, Bau-, Nutz- und Gruben-
holz. Die Rinde der Eiche benutzt der Gerber. Die Bucheckern geben
Oel. Pilze und Beeren werden gegessen. (Nenne Tiere des Waldes)
Der Wald ist notwendig zur Erhaltung der Gesundheit. Jedes Blatt
atmet im Sonnenschein Lebenslust (Sauerstoff) sür Menschen und Tiere
aus. Im Nadelwalde bildet sich aus Sauerstoff und dem Harz der
Bäume eine Luft von besonders heilkräftiger Wirkung. Daher sind im
Walde viele Lustkurorte und Heilanstalten. Der Wald ist notwendig
zur Erhaltung der Fruchtbarkeit des Landes. Das Moos saugt den
Regen aus und hält ihn fest. Allmählich dringen die Wassertropsen in
TM Hauptwörter (50): [T38: [Boden Wald Land Wiese Wasser Berg Fluß Feld See Dorf], T18: [Gebirge Berg Teil Rhein Höhe Wald Fluß Alpen Seite Donau], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: Jnlo
Extrahierte Ortsnamen: Dammschen
See Kosakenberg Westendhöhe Westendsee
— 194 —
schon, die einzelne Markgenossenschaft konnte hier nichts ausrichten. Wie werden es nun die benachbarten Markgenossenschaften gemacht haben? Sie suchten inmitten der angrenzenden Marken einen geeigneten Platz zur Versammlung. Welcher Platz wird dies gewesen sein? Der durch die Gerichtslinde bezeichnetes Wie kann man den Platz bezeichnen? Gerichtsplatz. Wie nennt ihn das Schild, das jetzt-an der Linde befestigt ist? Unsere Vorfahren nannten ihn Mahlstatt. Wodurch kennzeichneten sie die Mahlstatt äußerlich? Hügel. Linde. Ringsherum wurde eine Hecke oder ein Hag gepflanzt; so hegten sie die Mahlstatt ein. Unter dem Lindenbaume errichteten sie einen steinernen Tisch und eine Steinbank für den Richter. Warum wählten sie gerade diesen Platz? Er lag frei; man konnte nach allen umliegenden Markgenossenschaften (welchen?) sehen, und er war leicht zu erreichen.
b. Inhalt: Wie die Markgenossenschaften unserer Gegend die Mahlstätte einrichteten.
c. Zusammenfassen durch den Lehrer.
Zwischen den benachbarten Marken lagen noch große Strecken des Urwaldes; dieser bildete die Grenze zwischen den Nachbarmarken und hieß der Markwald. Sollte dieser Wald verschwinden und die Gegend von den wilden Tieren befreit werden, so mußten die Markgenossenschaften gemeinsame Sache machen. Von jeder Mark her wurde an dem Walde gerodet, fodaß er zuletzt fast ganz verschwunden war und die benachbarten Marken unmittelbar aneinander stießen. Gemeinsam mußten nun auch die benachbarten Markgenossenschaften die Grenzen festsetzen, dort Marksteine errichten und den übrig gebliebenen Teil des Waldes untereinander verteilen. So wurde unser Leinetal durch gemeinsame Arbeit immer mehr vom Walde frei. Aber die benachbarten Markgenossenschaften mußten sich auch Beim Einsangen und Bestrafen gefährlicher Bösewichter, wie Räuber, Diebe, Mörder, gegenseitig helfen. So hatten die Bewohner dieser Gegend mehrere gemeinsame Sachen, durch welche sie immer mehr miteinander in Verbindung kamen. Daher wählten sie in der Gegend aus dem linken Ufer der Leine einen geeigneten Platz, von dem aus man die ganze Gegend übersehen konnte; dort wollten sie regelmäßig zusammenkommen und auch Gericht halten. Sie warfen daselbst einen kleinen Hügel auf, bepflanzten ihn mit Lindenbäumen, hegten ihn mit einer Hecke ein und errichteten unter dem mittleren Lindenbaume eine Steinbank und einen Steintisch. Diesen Platz nannten sie die Mahlstatt. Noch heute steht auf dieser Stätte die uralte Gerichtslinde, die ihr alle kennt.
d. Wiedergabe durch den Schüler.
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2
§ 1. Die Anfänge Roms.
siedelungen daher vorzugsweise auf den Höhen. Auf dem Palatin befanden sich Tempel der Dea Febris.
Getreide- und Gemüsebau lohnend. Triften, zumal in den Sumpfgegenden, zu Viehzucht einladend. (Heute zahlreiche Büffelherden in den Pontinischen Sümpfen.)
Olbaum und Weinrebe wohl griechischem Einfluß zu verdanken. Italien im Altertum noch nicht „das Land, wo die Citronen blühn". Rinder auf den fetten Grastriften, Lämmer, Schweine, besonders wo Eichelmast (im Albanergebirge noch heut), Ziegen auf den kräuterreichen Abhängen (Sabinerberge).
Iii. Bewohner. Latiner und Sabiner, beide den Italikern zugehörig, einem Zweige der großen arischen Völkerfamilie, der neben den Etruskern (unbekannter Herkunft) die Grundbevölkerung des eigentlichen Italiens bildete, den Griechen am nächsten verwandt. (S. § 3, I.)
Ein kräftiges, tüchtiges Geschlecht von nüchternem, praktischem Sinne. Anlagen: Klarheit des Verstandes, Stärke der Willenskraft und Regsamkeit des Ehrgefühls, doch Mangel an lebendiger und schöpferischer Phantasie; religiös veranlagt, aber zum Aberglauben geneigt. Die Mannes würde auszeichnendes Kennzeichen (Ergänzung zu der schönen Menschlichkeit der Griechen).
Iv. Stadtgründung. Die Sagen, wie sie it. a. der Äneide des Vergil zugrunde liegen, sind ungeschichtlich. Älteste Ansiedelung auf dem Palatin (Roma quadrata). Entstehung der Stadt durch Zusammen sied hing mehrerer Gemeinden. Als
753 Gründungsjahr wurde später 753 v. Chr. angenommen und der 21. April als Geburtstag der Stadt gefeiert. Ackerbau und Handel bei den Stadtbewohnern zusammentreffend. Rom, vielleicht Stapelplatz für eingehende und ausgehende Waren, in geschützter Lage, wohin auch Fahrzeuge von der See gelangen konnten. Erste Großstadt der Gegend.
Die älteste Gemeinde der Hausväter (patres, Patrizier) gliederte sich in die 3 Tribus der Ramnes, Tities (vielleicht sabinisch) und der Luceres (vielleicht die auf dem Cälins angesiedelten Albaner. S. u. Vi, a). Jeder Stamm war in 10 Kurien und jede Kurie wieder in 10 Geschlechter (gentes) geteilt.
An diese Vollbürger schlossen sich schon früh zugewanderte Latiner als Schutzverwandte, Klienten, an („Hörige", doch nicht Leibeigene). Sie waren durch Pietät an ihren Schutzherrn (patronns) gebunden und wurden durch diesen vor Gericht vertreten, mußten ihm aber dafür bestimmte Dienste leisten. Wahrscheinlich entwickelte
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fixiiileu Berührlingspuilkten der dünneren Bevölkerling, gab es
eine freiere Bewegung des Einzelnen, ohne daß er, luic heutiges
Tags geschieht, bei jeder Handlung daran hätte zu denken brauchen,
ob sie auch nicht etwa mit einem der unzähligen erlassenen Gesetze
collidire.
Die Gemeinde hielt dann weiter Alles in Ordnung, was zum Ei-
genthum, namentlich zum Grund und Boden, der Hanptqnelle des
altdeutschen Rcichtbnms, gehörte. Die allgemeine Form, unter
welcher dies geschah, von der hier und da einige durch Oertlich-
keit gebotene Ausnahmen Statt gefunden haben mögen, war
folgende:
Die bebaute» Höfe nahmen natürlich mit ihren Gränzen nicht
alles Land überhaupt ein3 Wald, Moor und Bruch, Haide oder
andere Weidestrecken kamen genugsam vor, und in einzelnen von
der Natur wieder vorgezeichneten Nevierstrcckcn sahen die Eigen-
thümer sehr wohl ein, daß sie solcher Strecken zur eigenen Nutzung
nicht entbehreil konnten. So ward bald das allgemein nothwen-
dige Bcdürfniß klar, sich die eigene Nutzung dadurch zu sichern,
daß Keiner dem Andern erlaubte, voll dein, was.dein allgemeinen
Bedürfnisse bienen mußte, etwas zu feinem ausschließlichen Eigen-
thum e zu machen. So viele Freie also mit ihren nnb den Höfen
ihrer Lite» von der Natlir auf ein großes allgemeines Nntznngs-
Gebiet verwiesen waren, — was mail Mark nannte, — traten zu
einer Verbindung, Markgenossenschaft, zusammen, die als ei» kleines
abgeschlosseileö Ganze ihren Mitgliederil Gewähr für den festen
Bestand ihres Eigenthums gab. Diese Markgenossen, auch vicinati
später geheißen, setzten nämlich zunächst in ihrem Bezirk die Gränzen
des ansschließlicheil Eigenthllms fest; in speciellcn Zusammenkünften,
Markgerichte genannt, meist zweimal, im Frühjahr und Herbst, gestalte,\>
wurden zunächst die Nutzungen festgesetzt, welche ordiningsmäßig
ans der Mark ein jeder Theilnehmer ziehen durste, so wie die
Strafeil für Uebertretungen verhängt; dam, wurden Gränzsragen
nnb alle die Punkte erledigt, welche Eigenthum angingen, also
wahrscheinlich auch alle die Collistonen, zu welchen Unfreie ver-
schiedencr Herren die Veranlassung gegeben. Die Epecntion gegen
denjenigen, der sich den Beschlüssen dieser Markversammlnngell oder
Markgerichte nicht fügen wollte, mußtei, alle übrigen Markgenossen
>>l Folge spcciell dazu übernommener Verbindlichkeit vollziehen. In
dieser Art bekam die unverletzliche Stetigkeit des Eigenthllms von
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T45: [Zeit Mensch Leben Kunst Sprache Wissenschaft Natur Wort Geist Lehrer]]
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Völkerkunde?
Inhalt: Zeit: Geographie
Geschlecht (WdK): koedukativ
251
ist; so kann man sich für afrikanische Verhältnisse keine anheimelnderen
Wohnungen denken.
Die Pflanzungen der Banyang nehmen den Anlagen der Ortschaften
und der dichten Bevölkerung entsprechend einen großen Raum ein.
Zahlreich sind die Bananenhaine, die sich unter Palmengruppen dahin
ziehen, und freundlich schauen die Hütten der Eingeborenen ans dem
Grün, für dessen Frische zahlreiche kleine Wasserläufe sorgen, dem
K a l a b a r zuströmend.
Der König der Banyang ist der mächtigste in den verschiedenen
Bolksstämmen; er führt den Titel Ssa n ku, d. h. Herr. Die Banyang
führen oft mit Lenten Krieg, welche sie Bali nennen und teils schwarze,
teils weiße Gesichter haben; es werden dies teilweise Adamau«--
Leute sein, welche die dort gemachten Sklaven nach diesen Gegenden
verkaufen. Bali sollen im Gras lande, einige Tagereisen von
Banyang, wohnen, Reis essen und auf Pferden reiten.
Im Küstengebiet und Randgebirge von Westafrika sind größere
Ländergebiete nicht unter einem Oberhaupte vereinigt; nur vereinzelt
sind mehrere Ortschaften unter einem Häuptling zusammengesaßt; doch
ist der Einfluß desselben ganz unbedeutend. Im allgemeinen hat jede
Ortschaft ihren eigenen Häuptling, der die richterliche Gewalt ausübt
und dem der Fetischpriester als Berater zur Seite steht.
Abgaben werden in Salaga nicht bezahlt. In Jendi müssen
die Karawanen Abgaben zahlen in Form von Geschenken, pro 100 Mann
zwei Lasten Kolanüsse, gleich 150 J(s. Die Unterhäuptlinge in Da-
g o m b a und im Grussigebiet nehmen ebenfalls Durchgangszoll.
Wird ein Krieg angekündigt, so nimmt man an, daß alle Waffen-
fähige Männer kommen; eine Verpflichtung besteht nicht. Gerichts-
sitzungen und Beratungen, die das allgemeine Wohl angehen, halten
die Sultane öffentlich ab. Jeder hat Zutritt. Die Strafvollstreckung
ist Sache des Beraters in Gegenwart von Zeugen. Die Strafen be-
stehen in Geldbußen, Festnehmen, Binden und Leibesstrafen, Prügel-
und Todesstrafe. Verstümmelungen werden nicht vorgenommen. Bei
Ehebruch wird der Mann mit Geldbuße, die Frau nicht bestraft;
größere Diebstähle werden mit dem Tode, kleinere mit Prügel und
Geldbuße bestraft.
Bei den Mohammedanern kann der Mann vier Frauen haben, bei
Heiden ist die Zahl nicht begrenzt. Meist hat der Mann aber nur
eine Frau, Reiche haben mehr, doch selten viele Frauen. Im Wolta-
gebiet wird ebenso wie an der Küste die Frau durch Kauf erworben
und kostet je nach dem Reichtum des Baters 100 bis 140 Mark.
Während aber im Küstengebiet die Frau Haus- und Feldarbeit fast
ausschließlich verrichtet, wird die Feldarbeit im Woltagebiet Vorzugs-
weise von den Männern betrieben, während der Frau die Besorgung
des Haushaltes obliegt. Die Fraueu der Mohammedaner sind keines-
Wegs so abgeschlossen wie im Orient.
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TM Hauptwörter (200): [T43: [Haus Frau Kind Mann Arbeit Wohnung Familie Zeit Zimmer Kleidung], T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T32: [Wald Baum Boden Eiche Steppe Höhe Ebene Wüste Teil Tanne], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T123: [Haar Mann Kopf Frau Hand Fuß Kleidung Mantel Hut Schuh]]
Extrahierte Ortsnamen: Bali Bali Westafrika Salaga Jendi Orient
Mw™
100 Geschichte der germanischen Hauptvölkersiämme.
Die Versammlungen eines Gaues hießen Gaudinge,
und wurden unter freiem Himmel gehalten. Ein Eich-
baum, oder ein Felsen war oft das Ma a l zum Zeichen
des festen Wortes, und der Bedingung; daher noch zu
unfern Zeiten der Ausdruck: Maal eiche. Der Jüng-
ling mußte erst von einem Fürsten, 'oder Verwandten
öffentlich bewaffnet, und von der Gemeinde geprüfet
werden, ehe er als Mitglied bei den Gaudingen erschei-
nen konnte. Hier wurden auch die Verbrechen untersucht,
und bestraft. Die Strafen bestimmten sich genau nach
den Verbrechen: Verrathcr, Ueberlaufer wurden an
den nächsten Baum aufgehängt; Feige, oder Schandbu-
den in einem Mistpfuhle, oder Moraste ersauft. —
Durch Wehr- oder Fried-Geld konnten auch Verbre-
chen gelöset werden.
Mehrere Gauen verbanden sich in dem Nothfalle,
und dieses war eine Allemanie; diese Allemanie
war zur Landwehre eine Heermanie. Könige wur-
den aus den Edeln, Herzoge aus den Tapfern ge-
wahlet. — Einen freien Heermann durfte Niemand
schelten, oder schlagen, als nur der Priester, und zwar
nur gleichsam auf Gottes Urtheil.
Von ihrer Religion laßt sich wenig sagen; aber ge-
wiß ist es, daß zwischen der Religion der Nord-, und
Südgermancn ein Unterschied war. Die Südgermanen
verehrten vorzüglich den Anfang aller Dinge; T a nfa n.
— Der Gott des Krieges: Hecrman; — (Jrman), galt
natürlich viel bei ihnen. In den alten Bardengesängcn
lobten sie den Teusch, (Thuisko), als ibren gemein-
schaftlichen Vater, und dessen Sohn Man. Die Priester
opferten, und sangen das Lob der Götter und Helden
(Barden, Skalden). Sie glaubten an Wahrsagereien, und
Zeichen, daher waren Wahrsagerinnen, (weise Frauen,
Allrunen), oft ihre Rathgeberinnen. In dem Helden-
himmel sitzen, und aus dem Schädel ihrer Feinde Bier
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T33: [Kind Vater Mutter Frau Mann Jahr Sohn Gott Haus Eltern]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T22: [Gott Zeus Sohn Tempel Göttin König Held Mensch Opfer Erde], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele]]
TM Hauptwörter (200): [T177: [Volk Recht Gesetz Freiheit Land Strafe Mensch Gewalt Leben Staat], T120: [Gott Göttin Zeus Tempel Sohn Gottheit Priester Erde Mensch Opfer], T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T81: [Herz Himmel Gott Welt Lied Leben Auge Erde Land Nacht], T32: [Wald Baum Boden Eiche Steppe Höhe Ebene Wüste Teil Tanne]]
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A. Europa.
Iv. Die Baskischen Provinzen oder Biscaya
(Das Land der Vascones, Basken.)
Sie bilden ein kleines Gebirgsland am Atlantischen Meere, welches
in Biscaya oder Vizcaya, Guipúzcoa und Alava zerfällt. Die Be-
wohner dieser kleinen Provinzen haben viel Eigenthümliches; wahrscheinlich
sind sie die reinen Abkömmlinge der alten Iberier oder des allerältesten
Stammes europäischer Völker. Sie selbst nennen sich Euscaldunac und
reden eine eigene, vom Spanischen und allen anderen indo-enropäischen
Sprachen durchaus verschiedene, dagegen mit dem Finnischen und Amerika-
nischen manche Uebereinstimmung zeigende Sprache, el Bascuence, oder
im Lande selbst Euscara oder Escuara, genannt; dieselbe war in sehr al-
ten Zeiten viel weiter über die Halbinsel verbreitet und selbst auf den
Inseln Italiens anzutreffen. Die Bewohner zeichnen sich durch Tapferkeit,
körperliche Kraft, Fröhlichkeit und Freiheitsliebe aus. Die Verfassung, für
deren Aufrechterhaltung sie in den letzten Jahren kämpften, ist ganz repu-
blikanisch. Ihre Privilegien (Fueros) sind: sie bezahlen keine Abgaben an
Spanien, sondern nur eine jährlich von ihnen selbst bewilligte Summe als
freies Geschenk; sie wählen ihre Beamten selbst, haben ihre eigene Justiz-
verwaltung, und wenn sie Truppen stellen, so bilden diese ein eigenes Con-
tingent. Das Land wird vortrefflich angebaut und trägt in seinen Thälern
und an den Berghängen üppige Wiesen, auf den Bergen schöne Laub-
waldung (Eichen, Blichen, Kastanien); es hat aber keine oder nur
wenige wirkliche Dörfer-, sondern einzeln liegende Häuser (Casevios),
die seit undenklichen Zeiten denselben Familien gehören. Jeder Bis-
eayer hält sich für adelig. Bei der großen Betriebsamkeit der Be-
wohner und den bedeutenden Vorzügen einer beinahe ganz freien
Versassnng blühen Handel und Industrie, und das Land ist sehr stark be-
völkert. Die vortrefflichen Eisengruben und die vielen Hüttenwerke beschäf-
tigen eine Menge Menschen. Mehrere gute Häfen begünstigen die Betrieb-
samkeit der Einwohner, so:
Bilbao (Flaviobriga) in Biscaha, in einem engen Thäte, am Flusse
Ibayzabal (in der Landessprache der enge Fluß), der aber doch schon be-
deutende Lastschiffe aufnimmt und in einen stir größere Seeschiffe befahr-
baren Seearm, Bio de Bilbao, übergeht, ist jetzt durch eine bis Zara-
goza weiter geführte Eisenbahn mit der französischen Bahn verbunden. Die
Zahl der Einwohner beträgt 18,700, die in dem engen Raume sehr zusam-
mengedrängt wohnen; der Handel der Stadt, besonders mit Wolle, ist sehr-
bedeutend. Der eigentliche Hafen ist Portugalete. —
befestigte und schön gebaute 8au Sebastian in Guipúzcoa, auf einer-
schmalen Erdzunge am Meere, mit 9000 Einw. Der Hafen ist unbedeu-
tend; eine kleine Struide davon aber, zu Eos Passages, befindet sich einer
der vortrefflichsten Häfen in Europa; das Meer bildet hier zwischen Ber-
gen eine tiefe Bucht, die beinahe einem Landsee gleicht. Auch hier ist be-
deutender Handel. S. Sebastian hatte im französischen Kriege außerordent
Ferner das stark
TM Hauptwörter (50): [T6: [Insel Stadt Meer Hafen Handel Hauptstadt Land Küste Einw. Halbinsel], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
TM Hauptwörter (100): [T33: [Stadt Meer Italien Neapel Hauptstadt Rom Insel Genua Spanien Land], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T11: [Wein Getreide Boden Viehzucht Weizen Land Pferd Obst Kartoffel Ackerbau], T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T45: [Spanien Stadt Portugal Granada Madrid Valencia Königreich Ebro Provinz Hauptstadt], T160: [Insel Hafen Meer Küste Stadt Halbinsel Neapel Straße Einw. Hauptstadt], T159: [Bewohner deutsche Bevölkerung Sprache Neger Volk Jude Einwohner Stamm Land], T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T32: [Wald Baum Boden Eiche Steppe Höhe Ebene Wüste Teil Tanne]]
Extrahierte Personennamen: Biscaya Euscaldunac Sebastian Sebastian
Extrahierte Ortsnamen: Europa Biscaya Vizcaya Guipúzcoa Escuara Italiens Spanien Bilbao Biscaha Bilbao Guipúzcoa Europa Ber-